UN-Kinderrechtskonvention

© Wolfgang Radtke (KNA)

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest. Durch die 54 Artikel sollen den Kindern die wichtigsten Menschenrechte garantiert werden. Dazu gehören das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit. Außerdem haben die Kinder ein Recht auf Bildung, sowie Freizeit und Spiel. Sie sollen vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch geschützt werden. Alle Vertragsstaaten sollen sicherstellen, dass kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen wird.

In zwei Zusatzprotokollen werden die Beteiligung Minderjähriger an bewaffneten Konflikten sowie Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie geächtet. Der Kriegseinsatz von unter 15-jährigen Kindern wird verboten. Seit April gilt das 3. Fakultativprotokoll. Dieses beinhaltet ein Individualbeschwerdeverfahren und ermöglicht allen Kindern, ihre Rechte einzuklagen, wenn der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist.

Deutschland ist der Konvention 1992 beigetreten, meldete aber zunächst Vorbehalte mit Blick auf die Rechte von Flüchtlingskindern an. Diese Vorbehalte wurden 2010 zurückgenommen. (kna)

Düstere Prognose zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention


56 Millionen Kindern droht der Tod

Fast 30 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention sind noch immer Millionen Kinder unterernährt. Eine Prognose zeichnet nun ein düsteres Bild: Sollte sich nicht etwas ändern, droht vielen von ihnen bis 2030 der Hungertod.

Weltweit droht einer Prognose zufolge bis 2030 rund 56 Millionen Kindern unter fünf Jahren der Tod durch Hunger, gewaltsame Konflikte und vermeidbare Krankheiten. Insgesamt sind 150 Millionen Mädchen und Jungen chronisch und 50 Millionen akut unterernährt, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.

Die Fraktion hatte sich nach der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention erkundigt. Über die Prognose hatte die “Saarbrücker Zeitung” (Montag) zuerst berichtet.

Mangelernährung und bewaffnete Konflikte

Die Bundesregierung beruft sich in ihrer Antwort auf Zahlen des Kinderhilfswerks Unicef, des Welternährungsprogramms und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Neben der Mangelernährung vieler Kinder stelle das Schicksal von Kindern in bewaffneten Konflikten eine große Herausforderung dar. Kinder seien “besonders schutzlos gegenüber Gewalt und systematischen Verletzungen des humanitären Völkerrechts”, heißt es in dem Dokument. Dazu gehörten unter anderem die Rekrutierung als Kindersoldaten oder die Nutzung als menschliche Schutzschilde.

Mehr als zwei Drittel aller Jungen und Mädchen erlebten weltweit zudem verschiedenste Formen von Gewalt, hieß es weiter. Ein Drittel aller Opfer von Menschenhandel sind den Angaben nach Kinder, davon ein Großteil Mädchen. Eines von zehn Mädchen weltweit erlebe sexualisierte Gewalt. Auch ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung sei oftmals nicht gegeben.

Folgen des Klimawandels

Künftig sind nach Angaben der Bundesregierung zudem die Folgen des Klimawandels für Kinder besonders bedrohlich. Eine halbe Milliarde Kinder lebten in Regionen, die stark von Überflutungen bedroht seien, 115 Millionen lebten in Regionen mit tropischen Stürmen und 160 Millionen in extremer Dürre. Ein Viertel aller Todesfälle von Kindern unter fünf Jahren sei auf Umweltverschmutzung zurückzuführen.

Zur Verbesserung der gesundheitlichen Bedingungen für Kinder und Mütter habe Deutschland im Jahr 2017 insgesamt 572 Millionen Euro gezahlt, hieß es. Empfänger seien bilaterale und multilaterale Organisationen gewesen.

Der Menschenrechtsexperte der Grünen, Kai Gehring, betonte, Kinderleben gehörten weltweit endlich besser geschützt und in den Mittelpunkt deutscher Außenpolitik gerückt. “Es widerspricht himmelschreiend allen humanitären Zielen und den Kinderrechten, die Lage von Kindern durch deutsche Rüstungsexporte zu verschlimmern”, sagte der Grünen-Politiker. Die Bundesregierung solle die diskutierten Milliardenbeiträge für Kriegswaffen besser in die Überlebens- und Zukunftschancen von Kindern investieren.

Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben.